Der GOT-Satz steht für die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte. Diese regelt, welche Beträge Tierärzte für ihre Leistungen berechnen dürfen. Der genaue Satz richtet sich nach den individuellen Umständen, wie dem Zeitaufwand, der Komplexität des Falls, dem Zustand des Tieres, den örtlichen Gegebenheiten und dem Zeitpunkt der Behandlung. Der Tierarzt oder die Tierärztin entscheidet, welcher Satz angewendet wird.
Für eine reguläre Sprechstunde wird in der Regel der einfache bis dreifache GOT-Satz berechnet. Bei Wochenend- oder Notdiensten kann auch der vierfache Satz verlangt werden. Zusätzlich fällt im Notdienst eine spezielle Gebühr von 50 Euro an, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
Mit einer Tierkrankenversicherung werden je nach Tarif die Kosten für den 2-, 3- oder sogar 4-fachen GOT-Satz übernommen. Beachte, dass zusätzliche Leistungen wie Diagnostik, verordnete Medikamente oder Laborkosten meist separat abgerechnet werden. Diese können jedoch ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt sein – abhängig vom gewählten Tarif.